
Archive for Juni, 2012
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat. Nebst Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es daher auch Pflegeversicherungen, die im Falle gesundheitlicher Probleme Geldbeträge an Betroffene auszahlen, wofür diese während ihrer Arbeitszeit in die Sozialkassen eingezahlt hatten.
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Bis vor einigen Jahren noch galt ein Treppenlift als ein medizinisches Hilfsgerät, das die Finanzämter als außergewöhnliche Belastung und damit von der Steuerschuld als absetzbar anerkannten. Im Jahr 2003 allerdings urteilte das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen VI 361/2002), dass Treppenlifte keine Hilfsmittel im „engeren“ Sinne sind, da sie auch von älteren Menschen oft genutzt würden, die an und für sich gesund und lediglich von ihrem Alter geschwächt seien, einen Treppenlift aber als zusätzliche Steigerung ihrer Lebensqualität betrachteten.
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